1. Leistungsumfang
IBUILD organisiert Informationen, Checklisten, Kommunikation, Dokumente und Erinnerungen. IBUILD plant, leitet, prüft, zertifiziert, genehmigt, baut oder nimmt Bauleistungen nicht ab.
2. Kein Berufs- oder Beratungsverhältnis
Die Nutzung begründet kein Planungs-, Ingenieur-, Bauleitungs-, Prüf-, Rechtsberatungs-, Auftragnehmer- oder Treuhandverhältnis und ist keine individuelle technische oder rechtliche Beratung. Nur qualifizierte oder zugelassene Fachleute und zuständige Behörden dürfen gesetzlich vorgesehene Entscheidungen und Freigaben treffen.
3. Hinweise, Fristen und automatische Vorschläge
Hinweise hängen von eingegebenen Daten, Geräteeinstellungen, Netzwerk, Berechtigungen und den verfügbaren Regeln ab. Sie können unvollständig, verspätet, doppelt oder ausgeblieben sein. Verlassen Sie sich bei Sicherheit, Konformität, Ablaufdaten oder Fristen niemals ausschließlich auf IBUILD.
4. Dokumente, Nachweise und Marktplatz
Dateien, Fotos, Zeitstempel, Häkchen, Rollen, Abzeichen und Nachrichten beweisen für sich allein weder Echtheit noch Rechtsgültigkeit, Konformität, Urheberschaft, Unterschrift, Freigabe oder Abnahme. Ein Verzeichniseintrag ist keine Empfehlung oder Garantie; prüfen Sie Identität, Zulassung, Versicherung und Eignung.
5. Pflichten und Sicherheit
Der Nutzer muss den genauen Standort, Genehmigungen, Verträge, Planungen, Normen und aktuellen Vorschriften prüfen, die vorgeschriebenen Fachleute beauftragen und Arbeiten bei Gefahr, Widerspruch oder Baustopp-Anweisung einstellen. IBUILD ist kein Notfalldienst.
Nationale und örtliche Anforderungen
Für jedes Projekt sind die nationalen sowie gegebenenfalls die Vorschriften des Landes, Bundesstaates, der Provinz, des Emirats, der Region, autonomen Gemeinschaft, Gemeinde und zuständigen Behörde zu prüfen. Bei Widersprüchen gehen geltendes Recht, Genehmigung, Vertrag, Planung und schriftliche Anweisungen befugter Fachleute oder Behörden vor.
Zwingende Rechte und Haftung
Zwingende Verbraucherrechte und gesetzlich nicht ausschließbare oder beschränkbare Haftung bleiben unberührt, insbesondere soweit anwendbar bei Betrug, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung. Zulässige Beschränkungen gelten nur im gesetzlich größtmöglichen Umfang.